Ihr Partner für Abbrucharbeiten – Fenkart aus Hohenems in Vorarlberg

Platz schaffen durch Rückbau oder Abbruch

Die perfekten Grundstücke weisen manchmal die Einschränkung auf, dass sich noch ein altes Gebäude darauf befindet. Um dort neu zu bauen, muss es abgerissen werden. Die gleiche Problematik kann sich ergeben, wenn Sie selbst ein altes Haus besitzen, dessen Zustand eine Sanierung nur in Verbindung mit sehr hohen Kosten erlaubt. In einem solchen Fall können Sie Ihr Traumhaus auf dem gewohnten Platz erst nach einem Abbruch errichten.

 

Wir sind für Abrissarbeiten gerüstet

Seit Jahren führen wir in Vorarlberg Abbrucharbeiten kompetent und zuverlässig durch. Mit uns profitieren Sie von unserer durchdachten Planung und Organisation der Arbeiten. Unsere Abbruch-Mannschaft verfügt über jahrelange Erfahrung, daher können wir Ihnen vom Wohnbau bis zum kompletten Firmenareal eine reibungslose und saubere Durchführung der Abbrucharbeiten gewährleisten. Natürlich transportieren wir das Material auch ab und entsorgen es sortenrein.

 

Sie erreichen uns telefonisch unter +43 5576 42145 oder über das Formular.

Fenkart aus Hohenems für Ihre Abbrucharbeiten

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.